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Mitgliedschaft

Die HVG-Mitgliedschaft bedeutet für die Firmen eine Beteiligung an der vorwettbewerblichen Gemeinschaftsforschung der HVG, die mit Mitteln des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AiF) unterstützt wird. Die ordentlichen und assoziierten HVG-Mitglieder haben die Möglichkeit, Mitarbeiter ihrer Firmen in projektbegleitende Ausschüsse der Gemeinschaftsforschungsvorhaben zu entsenden und somit bei der Begleitung und Gestaltung der Forschungsprojekte unmittelbar und aktuell dabei zu sein.

Die HVG-Mitglieder haben die Möglichkeit, Vertreter aus ihrem Hause als Mitglieder in die verschiedenen Fachausschüsse der DGG zu entsenden. Die Fachausschüsse stellen ein wichtiges Forum für den Erfahrungsaustausch innerhalb der Glasindustrie Deutschlands dar.

Anmerkung: HVG-Mitglieder erwerben automatisch die DGG-Mitgliedschaft. Die alleinige DGG-Mitgliedschaft als förderndes Firmenmitglied ermöglicht nicht den Zugang von Firmenvertretern zu den Fachausschüssen.

Schließlich erhalten die HVG-Mitgliedsfirmen den »HVG-Newsletter« und die zweimonatlich erscheinende DGG-Information.